UNSERE PHILOSOPHIE

10. Januar 2024


Digitalisierung wird in unserer Kanzlei schon lange groß geschrieben und wir sind stolz, dass dieses Engagement zum wiederholten Male mit dem Label "Digitale DATEV-Kanzlei 2024" ausgezeichnet wurde! Die DATEV eG vergibt das Label an innovative Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien wird mithilfe einer Software der Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn geprüft.


Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen unsere Kanzlei diesen Prozess stets neu durchlaufen muss. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass unsere Kanzlei beim Thema Digitalisierung ständig up to date ist.




HERZLICH WILLKOMMEN IM TEAM

1. Oktober 2024


Wir freuen uns, dass Savena Vasanthakumar ab Oktober 2024 unser Team verstärken wird. 

Als DHBW-Studentin wird sie ein praxisorientiertes Studium absolvieren.

Wir wünschen ihr einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.




INTERNE WEITERBILDUNG:
WISSENSTRANSFER, INSPIRATION + TEAMGEIST

10. Oktober 2023


Neue Arbeitswelten, automatisierte Buchführung, KI, Steuerkanzlei 4.0 - keine Frage, die Digitalisierung beschäftigt uns alle. Sie erfordert neue Skills, eine neue Arbeitsorganisation und eine positive Digital- und Innovationskultur, die nicht allein auf Technik reduziert ist, sondern den Menschen mitnimmt. Viele Gründe also, warum Mitarbeiterevents kombiniert mit Weiterbildungen bei uns hoch im Kurs stehen.







Gründung Partnerschaft

Juli 2024


Die Kanzlei hat die Weichen für weitere langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit gestellt. Im Juli 2024 wurde die bisherige Kanzlei in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mbB überführt. 




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Checklisten

Diese Informationen finden Sie teils über nachfolgende Links im DATEV Hilfe-Center:





Sonstiges

 

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Video zu "DATEV Meine Steuern"




Video zu "Starten mit DATEV Meine Steuern"




Video zu "DATEV Upload mobil - Dokumente digitalisieren und übertragen"


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Steuern / Sonstige 
Donnerstag, 17.04.2025

Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß - Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass das Hamburgische Grundsteuergesetz (HmbGrStG) im Hinblick auf die Bewertungsebene verfassungsgemäß ist (Az. 3 K 176/23).

Die Beteiligten stritten über die Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Grundsteuergesetzes vom 24.08.2021 in der am Tag der mündlichen Verhandlung geltenden Fassung (HmbGVBl. 2024, S. 554). Die Klägerin war Eigentümerin einer Eigentumswohnung in Hamburg. Der Beklagte erließ auf der Grundlage des HmbGrStG einen erklärungsgemäßen Bescheid über die Grundsteuerwerte, Hauptfeststellung auf den 01.01.2022.

Das Finanzgericht Hamburg sah die Klage als unbegründet an. Es kam nicht zu der Überzeugung, dass das HmbGrStG zweifelsfrei verfassungswidrig ist, sodass das Verfahren auch nicht im Wege eines konkreten Normenkontrollverfahrens dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde. Es hält das HmbGrStG sowohl formell als auch materiell für verfassungsgemäß.

Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt. Das Revisionsverfahren wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen II R 15/25 geführt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 
 
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