UNSERE PHILOSOPHIE

10. Januar 2024


Digitalisierung wird in unserer Kanzlei schon lange groß geschrieben und wir sind stolz, dass dieses Engagement zum wiederholten Male mit dem Label "Digitale DATEV-Kanzlei 2024" ausgezeichnet wurde! Die DATEV eG vergibt das Label an innovative Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien wird mithilfe einer Software der Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn geprüft.


Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen unsere Kanzlei diesen Prozess stets neu durchlaufen muss. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass unsere Kanzlei beim Thema Digitalisierung ständig up to date ist.




HERZLICH WILLKOMMEN IM TEAM

1. Oktober 2024


Wir freuen uns, dass Savena Vasanthakumar ab Oktober 2024 unser Team verstärken wird. 

Als DHBW-Studentin wird sie ein praxisorientiertes Studium absolvieren.

Wir wünschen ihr einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.




INTERNE WEITERBILDUNG:
WISSENSTRANSFER, INSPIRATION + TEAMGEIST

10. Oktober 2023


Neue Arbeitswelten, automatisierte Buchführung, KI, Steuerkanzlei 4.0 - keine Frage, die Digitalisierung beschäftigt uns alle. Sie erfordert neue Skills, eine neue Arbeitsorganisation und eine positive Digital- und Innovationskultur, die nicht allein auf Technik reduziert ist, sondern den Menschen mitnimmt. Viele Gründe also, warum Mitarbeiterevents kombiniert mit Weiterbildungen bei uns hoch im Kurs stehen.







Gründung Partnerschaft

Juli 2024


Die Kanzlei hat die Weichen für weitere langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit gestellt. Im Juli 2024 wurde die bisherige Kanzlei in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mbB überführt. 




DOWNLOADS

 






Checklisten

Diese Informationen finden Sie teils über nachfolgende Links im DATEV Hilfe-Center:





Sonstiges

 

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Video zu "DATEV Meine Steuern"




Video zu "Starten mit DATEV Meine Steuern"




Video zu "DATEV Upload mobil - Dokumente digitalisieren und übertragen"




Infothek

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Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 18.09.2024

Bezahlte Werbepartnerschaft: Teaser müssen als Werbung gekennzeichnet sein

Das Landgericht München I entschied, dass Texte, die dem Absatz von Drittprodukten dienen, schon im Teaser als Werbung gekennzeichnet sein müssen. Ein Hinweis weiter unten im Text genüge nicht (Az. I HK O 12576/23).

Im Streitfall hatte eine Online-Zeitung auf ihrer Homepage neben den redaktionellen Beiträgen auch Texte aus bezahlten Werbepartnerschaften angeteasert. Die werblichen Teaser waren zwischen anderen redaktionellen Teasern auf der Startseite weit oben platziert und hatten ein gleiches Erscheinungsbild wie Nachrichten-Teaser, erst der Klick auf den Artikel offenbarte, dass es sich um bezahlte Werbung handelte.

Das Landgericht München I bejahte einen Verstoß gegen § 5a Abs. 4 UWG, also eine Irreführung durch Unterlassen. Es komme nicht darauf an, ob die Leser tatsächlich auf den bezahlten Affiliate-Link klicken. Das Gericht halte bereits den Besuch der Beitragsseite für eine geschäftliche Handlung, zu der die Leserschaft veranlasst werde. Daher sei schon der Teaser als Werbung zu kennzeichnen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 
 
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