UNSERE PHILOSOPHIE

10. Januar 2024


Digitalisierung wird in unserer Kanzlei schon lange groß geschrieben und wir sind stolz, dass dieses Engagement zum wiederholten Male mit dem Label "Digitale DATEV-Kanzlei 2024" ausgezeichnet wurde! Die DATEV eG vergibt das Label an innovative Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien wird mithilfe einer Software der Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn geprüft.


Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen unsere Kanzlei diesen Prozess stets neu durchlaufen muss. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass unsere Kanzlei beim Thema Digitalisierung ständig up to date ist.




HERZLICH WILLKOMMEN IM TEAM

1. Oktober 2024


Wir freuen uns, dass Savena Vasanthakumar ab Oktober 2024 unser Team verstärken wird. 

Als DHBW-Studentin wird sie ein praxisorientiertes Studium absolvieren.

Wir wünschen ihr einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.




INTERNE WEITERBILDUNG:
WISSENSTRANSFER, INSPIRATION + TEAMGEIST

10. Oktober 2023


Neue Arbeitswelten, automatisierte Buchführung, KI, Steuerkanzlei 4.0 - keine Frage, die Digitalisierung beschäftigt uns alle. Sie erfordert neue Skills, eine neue Arbeitsorganisation und eine positive Digital- und Innovationskultur, die nicht allein auf Technik reduziert ist, sondern den Menschen mitnimmt. Viele Gründe also, warum Mitarbeiterevents kombiniert mit Weiterbildungen bei uns hoch im Kurs stehen.







Gründung Partnerschaft

Juli 2024


Die Kanzlei hat die Weichen für weitere langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit gestellt. Im Juli 2024 wurde die bisherige Kanzlei in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mbB überführt. 




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Checklisten

Diese Informationen finden Sie teils über nachfolgende Links im DATEV Hilfe-Center:





Sonstiges

 

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Video zu "DATEV Meine Steuern"




Video zu "Starten mit DATEV Meine Steuern"




Video zu "DATEV Upload mobil - Dokumente digitalisieren und übertragen"




Infothek

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Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 05.08.2024

Keine Tarifbegünstigung einer nach der Nettolohnmethode ermittelten Verdienstausfallentschädigung

Wird eine Verdienstausfallentschädigung nach der sog. modifizierten Nettolohnmethode (Berechnungsmethode) vereinbart mit der Folge, dass die auf die Entschädigung entfallende Steuer erst in einem anderen Veranlagungszeitraum ausgezahlt wird, steht dies der Tarifbegünstigung i. S. d. § 34 EStG entgegen. So entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg (Az. 3 K 3132/20).

Die Erstattung der auf die Nettoverdienstausfallentschädigung zurückzuführenden (Mehr-)Steuern ist als Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG anzusehen. Eine Trennung von Verdienstausfallentschädigung in Schadenersatz und die hierauf entfallende Einkommensteuer sei nicht möglich.

Im Streitfall komme daher die Anwendung der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 und 2 EStG nicht in Betracht. Die einheitliche Entschädigung floss der Klägerin – vorbehaltlich etwaiger weiterer Erstattungen von Steuern – in zwei Veranlagungszeiträumen zu. Es fehle damit an der für die Außerordentlichkeit der Einkünfte grundsätzlich erforderlichen Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum. Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nur einmalige Zuflüsse als außerordentliche Einkünfte anzusehen sind, liege nicht vor. So sei die 2019 zugeflossene Steuererstattung im Verhältnis zur Nettoverdienstausfallentschädigung nicht als geringfügig anzusehen. Es handele sich bei der Steuererstattung auch nicht um eine aus Gründen der sozialen Fürsorge gezahlte Entschädigungszusatzleistung. Die beiden Teilzahlungen waren weder zunächst einheitlich festgesetzt und wurden nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen aufgeteilt noch handelte es sich bei der Zahlung im Streitjahr um eine Vorschusszahlung aufgrund fehlender Existenzmittel der Klägerin. Vielmehr war von vornherein der Nachweis der konkret zu zahlenden Steuern für die diese umfassende Zahlung vorgesehen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 
 
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