UNSERE PHILOSOPHIE

10. Januar 2024


Digitalisierung wird in unserer Kanzlei schon lange groß geschrieben und wir sind stolz, dass dieses Engagement zum wiederholten Male mit dem Label "Digitale DATEV-Kanzlei 2024" ausgezeichnet wurde! Die DATEV eG vergibt das Label an innovative Kanzleien, die durch eine konsequente digitale Zusammenarbeit mit ihren Mandanten auffallen. Anhand definierter Kriterien wird mithilfe einer Software der Grad der Digitalisierung in den Bereichen Rechnungswesen, Steuern und Lohn geprüft.


Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen unsere Kanzlei diesen Prozess stets neu durchlaufen muss. Das Label Digitale DATEV-Kanzlei garantiert somit auch, dass unsere Kanzlei beim Thema Digitalisierung ständig up to date ist.




HERZLICH WILLKOMMEN IM TEAM

1. Oktober 2024


Wir freuen uns, dass Savena Vasanthakumar ab Oktober 2024 unser Team verstärken wird. 

Als DHBW-Studentin wird sie ein praxisorientiertes Studium absolvieren.

Wir wünschen ihr einen guten Start und freuen uns auf die Zusammenarbeit.




INTERNE WEITERBILDUNG:
WISSENSTRANSFER, INSPIRATION + TEAMGEIST

10. Oktober 2023


Neue Arbeitswelten, automatisierte Buchführung, KI, Steuerkanzlei 4.0 - keine Frage, die Digitalisierung beschäftigt uns alle. Sie erfordert neue Skills, eine neue Arbeitsorganisation und eine positive Digital- und Innovationskultur, die nicht allein auf Technik reduziert ist, sondern den Menschen mitnimmt. Viele Gründe also, warum Mitarbeiterevents kombiniert mit Weiterbildungen bei uns hoch im Kurs stehen.







Gründung Partnerschaft

Juli 2024


Die Kanzlei hat die Weichen für weitere langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit gestellt. Im Juli 2024 wurde die bisherige Kanzlei in die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mbB überführt. 




DOWNLOADS

 






Checklisten

Diese Informationen finden Sie teils über nachfolgende Links im DATEV Hilfe-Center:





Sonstiges

 

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Video zu "DATEV Meine Steuern"




Video zu "Starten mit DATEV Meine Steuern"




Video zu "DATEV Upload mobil - Dokumente digitalisieren und übertragen"




Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 07.11.2024

Besteuerung nach Tonnage - Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG

Der Begriff der Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG meint die Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in technischer, kommerzieller und personeller Hinsicht und damit das Management des Schiffsbetriebs. Der Ort der Durchführung der Bereederung bestimmt sich danach, wo die jeweils maßgeblichen (Management-)Entscheidungen getroffen werden und deren Durchführung bzw. Umsetzung überwacht wird.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 07.11.2024

Bei "Unternehmenszersplitterung" keine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

Es liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn ein zuvor von einem Unternehmer betriebenes Unternehmen aufgeteilt und an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert wird.

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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Donnerstag, 07.11.2024

Azubi wohnt im Elternhaushalt - Kein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe

Ein Auszubildender hat keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn er nicht außerhalb des Haushalts seiner Mutter gewohnt hat. Erforderlich ist ein – räumlich – getrenntes Wohnen in einer eigenen, abgegrenzten Wohnung. An einer solchen fehlt es, wenn der Auszubildende gemeinsam mit einem Elternteil, welches Leistungen nach dem SGB II bezieht, als Wohngemeinschaft in der von dem Elternteil angemieteten Wohnung zur Untermiete wohnt.

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Recht / Zivilrecht 
Donnerstag, 07.11.2024

Kein Anspruch auf Vergütung für Erstellung eines nicht abnahmefähigen Sanierungsfahrplans

Ein als “Vorschau” bezeichneter Sanierungsfahrplan, der weniger Angaben als ein Muster eines Sanierungsfahrplans enthält, ist nicht abnahmefähig. Ohne eine Abnahme besteht auch kein Vergütungsanspruch.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 06.11.2024

Unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Der Bundesfinanzhof hat zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs Stellung genommen.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.

 
 
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