Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich ist, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 nunmehr von 200 Euro auf 300 Euro angehoben. D. h. für Spenden, die diesen Betrag nicht übersteigen, genügt dem Finanzamt die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts, z. B. der Kontoauszug, der Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.
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Sie finden uns im Herzen von Stuttgart. Vom Hauptbahnhof Stuttgart (Arnulf-Klett-Platz) aus erreichen sie uns in der Fußgängerzone nach ca. 500m auf der rechten Seite der Königstraße. Der Eingang befindet sich in der "GLORIA-Passage", gegenüber der Domkirche St. Eberhard, wenige Meter vor dem Schlossplatz.
Die Zufahrt ist über die Friedrich-/ Theodor-Heuss-Straße, Bolzstraße von dort links in die Stephanstraße möglich. Parkplätze sind in der gebäudeeigenen "MARQUARDT-Tiefgarage" ausreichend vorhanden.
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